Schärfere Regulierung im Kryptosektor
Der Europäische Rat und das Parlament haben vorläufig eine Vereinbarung getroffen, Teile der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti Money Laundering - AML) und zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) auszuweiten, um den Kryptomarkt zu schützen.
Neue vorläufige Gesetzgebung
Diese Vereinbarung wird für die meisten Unternehmen in der Kryptowährungsbranche gelten, was bedeutet, dass Unternehmen, die Kryptodienstleistungen anbieten, die Details über ihre Kunden überprüfen und bestätigen müssen. Unternehmen müssen auch verdächtige Aktivitäten melden. Die vorläufige Gesetzgebung umfasst auch Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit selbstverwalteten Wallets.
Regulierungsbehörden haben spezielle Kontrollen für Anbieter von Kryptodienstleistungen eingerichtet, die Transaktionen zwischen verschiedenen Ländern durchführen.
Ein sichererer Kryptosektor
Die Finanzaufsichtsbehörde der Europäischen Union verschärft die Regeln, um Geldwäsche im Bereich der Kryptowährungen zu bekämpfen. Am 16. Januar 2024 hat die European Banking Authority (EBA), die die europäischen Banken überwacht, die Regeln zur Geldwäscheprävention geändert, um auch auf Kryptounternehmen anwendbar zu sein.
Das vorläufige AML-Gesetz ist Teil einer breiten Palette von Gesetzesvorschlägen, die erstmals am 20. Juli 2021 vorgeschlagen wurden und als Markets in Crypto-Assets (MiCA) bekannt sind und alle Länder in der EU regulieren werden. Ziel ist es, den Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden.